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Die
Gemarkung Obermönsheim war einst badisches Lehen.
1477 wurde Heintzen von Rieppur erstmals mit Obermönsheim
belehnt, und es war von 1584 bis 1782 ausschließlich
in von Rieppurschem Besitz.
Mit dem Tode des letzten männlichen Namenträgers,
übernahm Friederike Freiin von Rieppur Obermönsheim
und heiratete 1787 Ernst August von Phull, einen württem-
bergischen Abkömmling der bekannten brandenburgischen
Familie von Pfuel. Seither war der Besitz Obermönsheim
in Phull-Rieppurschem Besitz, bis der letzte Namens-
träger Eduard Freiherr von Phull-Rieppur im Januar
1918 stirbt.
Durch Erbschaft und langen Verhandlungen hat mein Großvater
Nicolai Freiherr von Gaisberg-Schöckingen das von
seinem Onkel völlig heruntergewirtschaftete Gut
Obermönsheim 1920 übernommen.
Das Schloss war zu großen Teilen abgebrannt, der
Wald abgeholzt und die Landwirt-
schaft parzelliert verpachtet. Mittlerweile wird Obermönsheim
in der dritten Gene-
ration der Familie von Gaisberg bewirtschaftet.
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Das Schlosstor nach dem Brand von 1917 |
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Nicolai
Freiherr von
Gaisberg-
Schöckingen |
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Der Schlosshof nach dem Brand vom Dezember 1917 |
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